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Mingers.
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Viele Menschen haben rechtliche Probleme – aber keinen sauberen Einstieg.

In Gesprächen mit Unternehmern, Beratern und Selbstständigen zeigt sich immer wieder dasselbe Bild:
Viele Menschen haben rechtliche Themen – Arbeitsrecht, Verträge, Verkehr, Coaching, Schadensfälle – und wissen trotzdem nicht, wo sie anfangen sollen.

Nicht aus Desinteresse.
Sondern weil der erste Schritt oft mit Unsicherheit, Kosten oder falschen Erwartungen verbunden ist.

Genau dafür gibt es heute strukturierte Prüfmöglichkeiten, die ohne Beratung, ohne Versprechen und ohne Verpflichtung funktionieren.

Wer regelmäßig mit Menschen spricht, die rechtliche Fragen vor sich herschieben, kann diese Möglichkeit sachlich bekannt machen – mehr nicht.

Kein Vertrieb im klassischen Sinn.
Keine Mandatsvermittlung.
Klare Regeln.

Wer sich für eine saubere, klar geregelte Zusammenarbeit interessiert, kann sich gern unverbindlich per PN melden.
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Diese „Online-AU = fristlose Kündigung“-Posts sind juristisch gefährlich.

Aktuell wird so getan, als sei jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet automatisch ein Kündigungsgrund.
Das ist nicht Aufklärung – das ist Vereinfachung auf Stammtischniveau.

Ja:
Eine AU ohne jeglichen ärztlichen Kontakt ist unzulässig.

Nein:
Das bedeutet nicht, dass jede Online-AU unwirksam ist.
Und schon gar nicht, dass automatisch fristlos gekündigt werden darf.

Arbeitsrecht kennt keine Abkürzungen:
   •   Videosprechstunden können zulässig sein
   •   Fristlose Kündigungen sind immer Einzelfallentscheidungen
   •   Wer pauschal kündigt, landet schnell vor dem Arbeitsgericht

Solche Posts schaden am Ende beiden Seiten:
Arbeitnehmern, die verunsichert werden.
Arbeitgebern, die glauben, sie hätten einen Freifahrtschein.

Arbeitsrecht ist kein Meme.
Und keine Clickbait-Übung.
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⚠️ GEZ + DSGVO + „Schadensersatz“ – warum das nicht funktioniert

Aktuell wird – u. a. auch von Karl Ess oder Aktien mit Kopf – damit geworben, man könne über einen großen DSGVO-Fragebogen Geld vom Rundfunkbeitrag zurückholen oder sogar „Schadensersatz“ bekommen.

Das klingt gut, ist rechtlich aber nicht haltbar.

Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gibt es nicht automatisch und nicht pauschal. Voraussetzung ist immer ein konkreter, individueller und nachweisbarer Schaden. Ärger über Post, Abbuchungen oder das Gefühl, „genervt“ zu sein, reicht dafür nicht aus.

Hinzu kommt: Der Beitragsservice verarbeitet Daten auf gesetzlicher Grundlage. Eine Datenverarbeitung ist nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie einem nicht gefällt. Genau deshalb scheitern solche Massen-Modelle regelmäßig.

Der versprochene „Schadensersatz per Fragebogen“ existiert rechtlich nicht. DSGVO ist kein Selbstbedienungsladen und keine Sammelklage. Am Ende bleiben oft Datensammlungen, Abtretungen oder Werbung – aber kein Geld für die Betroffenen.

Fazit:
Viel Marketing, wenig Recht. Wer hier schnelle Rückzahlungen erwartet, wird enttäuscht.
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2026 ist das Jahr, in dem der Staat ehrlich wird.

Nicht freundlich. Nicht transparent. Sondern konsequent.

Was als „Reformen“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein Kurswechsel:
Weg vom Versprechen-Staat. Hin zum Funktions-Staat.

Was 2026 tatsächlich passiert

Steuern:
Freibeträge steigen. Ja.
Aber nur, um zu kaschieren, dass Arbeit real teurer wird.

Arbeit:
Mindestlohn rauf, Minijobs neu definiert.
Gut gemeint – für viele Unternehmen existenzgefährdend.

Soziales:
Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherung.
Mehr Pflichten, härtere Sanktionen. Wer nicht mitzieht, fliegt raus.

Rente:
Steuerfreier Zuverdienst bis 2.000 Euro.
Nicht als Geschenk. Sondern weil das System ohne euch nicht mehr läuft.

Wehrdienst:
Keine Pflicht – offiziell.
Aber jeder 18-Jährige wird erfasst. Der Staat bereitet sich vor.

Meine Meinung
2026 ist kein Reformjahr.
Es ist ein Warnschuss.

Der Staat sagt nicht mehr: „Wir kümmern uns.“
Er sagt: „Du funktionierst – oder du hast ein Problem.“

Wer glaubt, Sicherheit sei selbstverständlich, wird 2026 eines Besseren belehrt.

Das ist keine Panikmache.
Das ist Realität.
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🟧 MEINE MEINUNG

MERZ KANN AUSSENPOLITIK – ABER IN DEUTSCHLAND TRAUT ER SICH NICHT

PROBLEM
Deutschland steckt fest. Migration außer Kontrolle, Sozialstaat auf Pump, Wirtschaft im dritten Rezessionsjahr. Die Probleme sind nicht neu – aber sie sind jetzt unübersehbar. Und trotzdem passiert: zu wenig, zu spät, zu zaghaft.

IRRTUM
Die Regierung verkauft Reförmchen als Reformen. Mehr Umverteilung soll Demografie lösen. Ein härterer Ton soll Ordnung ersetzen. Ein paar Milliarden sollen Wachstum kaufen. Das ist politischer Selbstbetrug.

WAHRHEIT
Humanität braucht Ordnung. Sozialstaat braucht Wachstum. Wachstum braucht Führung.
Bei Migration bleiben die Zahlen sechsstellig. Beim Sozialstaat steigen die Kosten, die Basis erodiert. In der Wirtschaft fehlt der Befreiungsschlag. Acht Monate nach Amtsantritt wirkt Friedrich Merz innenpolitisch führungsschwach.

LÖSUNG
Konsequenz statt Ausreden. Entscheidungen statt Vertagen. Zumutungen statt Beschwichtigung.
Ironie der Geschichte: Außenpolitisch zeigt Merz, dass er es kann – Aufrüstung, europäische Verantwortung, nüchterlicher Realismus und Nähe zu Donald Trump. Sicherheit wird organisiert. Macht wird anerkannt.

FAZIT
2025 war das Jahr der Erkenntnisse. 2026 muss das Jahr der Entscheidungen werden.
Wer nicht entscheidet, überlässt das Feld denen mit einfachen Antworten und falschen Versprechen. Noch ist Zeit. Aber sie läuft.
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Gewalt ersetzt Recht – ein völkerrechtlicher Dammbruch

Unterstellt, ein militärisches Vorgehen der USA auf venezolanischem Staatsgebiet sowie die gewaltsame Festnahme des amtierenden Präsidenten Nicolás Maduro hätten tatsächlich so stattgefunden wie die Medien es wiedergeben und es sich immer mehr darstellt, wäre dies aus völkerrechtlicher Sicht ein Vorgang von außerordentlicher Schwere.

1. Absolutes Gewaltverbot als Kernnorm des Völkerrechts

Das in Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinte Nationen verankerte Gewaltverbot untersagt Staaten jede militärische Gewaltanwendung gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates. Es handelt sich um eine zentrale, zwingende Norm der internationalen Rechtsordnung.

Zulässig ist militärische Gewalt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen:
• aufgrund eines Mandats des UN-Sicherheitsrats oder
• im Rahmen der Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta bei einem bewaffneten Angriff.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist jede militärische Operation auf fremdem Staatsgebiet völkerrechtswidrig.

2. Verletzung der staatlichen Souveränität

Unabhängig vom Gewaltverbot verletzt ein eigenmächtiger militärischer Zugriff die territoriale Souveränität des betroffenen Staates.
Die Gebietshoheit umfasst das ausschließliche Recht, staatliche Gewalt innerhalb der eigenen Grenzen auszuüben. Ein Eingreifen fremder Streitkräfte ohne Zustimmung stellt daher einen klaren Bruch der internationalen Ordnung dar.

3. Entführung eines amtierenden Staatsoberhaupts

Die gewaltsame Festnahme eines amtierenden Präsidenten stellt einen besonders gravierenden Fall dar.
Amtierende Staatsoberhäupter genießen nach Völkergewohnheitsrecht umfassende persönliche Immunität (immunitas ratione personae) gegenüber ausländischer Straf- und Vollstreckungsgewalt.

Diese Immunität gilt:
• unabhängig von politischen Bewertungen,
• unabhängig von Vorwürfen,
• und uneingeschränkt während der Amtszeit.

Eine Entführung verletzt somit nicht nur die Souveränität des Staates, sondern auch die persönliche Immunität seines höchsten Repräsentanten.

4. Keine Rechtfertigung durch politische oder moralische Argumente

Das Völkerrecht kennt keinen Rechtfertigungsgrund „Regimewechsel“.
Weder Menschenrechtsvorwürfe noch geopolitische Interessen erlauben einseitige militärische Gewaltanwendung oder hoheitliche Zwangsmaßnahmen auf fremdem Staatsgebiet.

Gerade das Gewaltverbot soll verhindern, dass Macht über Recht gestellt wird.

5. Völkerrechtliche Konsequenzen

Ein betroffener Staat kann:
• diplomatisch protestieren,
• die Rückgabe des Entführten verlangen,
• internationale Gerichte anrufen,
• und völkerrechtlich zulässige Gegenmaßnahmen prüfen.

Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des handelnden Staates bestünde unabhängig davon fort.

Fazit:
Sollte ein solches Vorgehen tatsächlich stattgefunden haben, läge ein evidenter Bruch des Gewaltverbots und der Staatenimmunität vor.
Wer unter Umgehung des Völkerrechts handelt, ersetzt Recht durch Macht – und untergräbt damit die Grundlagen der internationalen Ordnung selbst.
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USA kidnappen Präsidenten – und der Westen schaut weg
Gewaltverbot, Souveränität, Staatenimmunität – alles ignoriert

Was die USA gerade in Venezuela veranstalten, ist kein außenpolitischer Ausrutscher und kein „komplizierter geopolitischer Vorgang“. Es ist ein offener Rechtsbruch. Die Entführung eines amtierenden Präsidenten eines souveränen Staates ist kein Zeichen von Stärke, sondern der Beweis dafür, dass Macht inzwischen über Recht gestellt wird.

Dabei spielt es keine Rolle, ob man Maduro für einen Tyrannen hält oder nicht. Das Völkerrecht schützt keine Sympathieträger, sondern Prinzipien. Wer beginnt, diese Prinzipien nach politischer Opportunität auszusetzen, verabschiedet sich aus der regelbasierten Ordnung. Gewaltverbot, staatliche Souveränität und persönliche Immunität von Staatsoberhäuptern sind keine Dekoration, sondern das Fundament internationaler Stabilität.

Und Europa? Schweigt. Wegducken wird als Realpolitik verkauft, ist in Wahrheit aber politische Feigheit. Während Washington Fakten schafft, schaut der Westen zu und hofft, dass ihn die Erosion des Rechts nicht selbst trifft. Das ist eine gefährliche Illusion. Wer heute Rechtsbruch toleriert, darf sich morgen nicht über Willkür beschweren.

Die bittere Wahrheit lautet: Eine Weltordnung endet nicht mit einem Knall, sondern mit stillschweigender Zustimmung. Wenn Entführungen zur akzeptierten Außenpolitik werden, ist das Völkerrecht nicht reformbedürftig – dann ist es faktisch tot.

Schweigen schützt nicht. Wegsehen ist keine Neutralität. Und Loyalität zu Rechtsbruch ist keine Bündnistreue, sondern Beihilfe.
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🟧 Meine Meinung

Was in Berlin passiert, ist keine Randerscheinung und kein „Protest“. Es ist gezielte Gewalt mit politischem Anspruch – und sie zielt auf die Grundlagen unseres Rechtsstaats. Wer das kleinredet, verkennt die Dimension.

Auffällig ist etwas anderes: Ausgerechnet jene Milieus, die sich sonst reflexhaft als Hüter der Demokratie inszenieren, schweigen. Wo früher Empörung, Demos und moralische Überhöhung waren, herrscht plötzlich betretenes Wegsehen. Offenbar gilt: Gewalt ist nur dann ein Problem, wenn sie aus der „falschen“ Richtung kommt.

Diese selektive Empörung ist gefährlich. Sie normalisiert Aggression, verschiebt Grenzen und untergräbt genau das, was man vorgibt zu verteidigen. Demokratie lebt nicht von Gesinnung, sondern von klaren Regeln – und von der konsequenten Ächtung von Gewalt, egal von wem sie ausgeht.

Wer bei politischer Gewalt relativiert, verliert jedes Recht, sich Demokrat zu nennen.
Der Rechtsstaat ist unteilbar. Und Gewalt bleibt Gewalt – ohne Rabatt durch Ideologie.
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Wie wäre die Rechtslage, wenn die USA in Grönland einmarschieren würde?

Juristisch wäre die Lage erstaunlich eindeutig.

Ein militärischer Angriff der USA auf Grönland würde völkerrechtlich einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot nach Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta darstellen – sofern kein Rechtfertigungsgrund wie Selbstverteidigung oder ein Mandat des Sicherheitsrats vorliegt.

Grönland ist kein „rechtsfreier Raum“.
Es ist ein autonomes Gebiet des Königreichs Dänemark und steht damit unter dem völkerrechtlichen Schutz eines souveränen Staates.

Und was bedeutet das für die NATO?

Grönland gehört zum NATO-Vertragsgebiet (Art. 6 NATO-Vertrag).
Ein Angriff von außen auf Grönland wäre grundsätzlich ein bewaffneter Angriff im Sinne von Art. 5 NATO-Vertrag.

Aber:
Ein Angriff eines NATO-Mitglieds auf ein anderes NATO-Mitglied ist kein klassischer Bündnisfall.

Der NATO-Vertrag ist auf kollektive Verteidigung gegen externe Angreifer ausgelegt – nicht auf interne Angriffskriege.
Ein völkerrechtswidriger Angriff eines Mitgliedstaates kann nicht durch NATO-Recht legitimiert werden.

Was könnte die NATO tun?
• Konsultationen nach Art. 4 NATO-Vertrag
• politische und diplomatische Maßnahmen
• Druck auf Einhaltung der UN-Charta

Was sie nicht müsste:
militärische Beistandspflichten aus Art. 5 auslösen.

Fazit

Ein US-Einmarsch in Grönland wäre:
• völkerrechtswidrig
• kein NATO-Bündnisfall
• nicht durch das NATO-Recht gedeckt

Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis – keine Legitimationsmaschine für Angriffskriege, auch nicht aus den eigenen Reihen.

Wenn zwei dasselbe tun, ist es eben nicht dasselbe – jedenfalls nicht im Völkerrecht.
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Social Media ist kein Zufall.
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   •   Fristen- und Terminmanagement
   •   Eigenständige Mandatsbearbeitung von Anlage bis Abrechnung
   •   Telefonische und schriftliche Kommunikation mit Mandanten
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   •   Organisation von Meetings, Reisen und internen Abläufen

Sie werden strukturiert eingearbeitet und sind von Beginn an ein wichtiger Teil unseres Teams.

Interesse?
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Mingers Rechtsanwälte GmbH
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⚠️ Glatteis in ganz Deutschland – was nach einem Verkehrsunfall jetzt wirklich zählt

Aktuell kommt es bundesweit zu massivem Glatteis. Entsprechend häufen sich Auffahrunfälle, Abkommen von der Fahrbahn und Blechschäden. Entscheidend ist nicht nur, was passiert ist, sondern wie ihr euch danach verhaltet.

👉 Die wichtigsten Tipps aus der Praxis:

1. Ruhe bewahren & absichern
Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen. Eigenschutz geht vor – gerade bei Glatteis.

2. Polizei ja oder nein?
Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, größeren Schäden oder wenn der Gegner „diskutiert“: immer Polizei.
Ohne neutrale Aufnahme wird es später oft teuer.

3. Fotos, Fotos, Fotos
Unfallposition, Bremsspuren (oder deren Fehlen), Glätte, Straßenverhältnisse, Verkehrsschilder, Umgebung.
Glatteis ist später weg – die Beweise auch, wenn ihr sie nicht sichert.

4. Keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse
Sätze wie „Ich bin gerutscht, war mein Fehler“ können euch später massiv schaden.
Sachlich bleiben, keine Bewertungen abgeben.

5. Glatteis ≠ automatisch eigene Schuld
Auch bei Glätte gilt:
– Abstandspflichten
– angepasste Geschwindigkeit
– ggf. Haftungsquoten
Viele Versicherungen kürzen pauschal – zu Unrecht.

6. Abschleppen & Ersatzwagen
Nicht alles selbst organisieren, ohne die Kostenfrage zu klären. Falsche Entscheidungen zahlen Betroffene oft selbst.

⚖️ Fazit:
Bei Glatteisunfällen werden Ansprüche besonders häufig gekürzt oder abgelehnt. Wer Beweise sichert und Fehler vermeidet, hat deutlich bessere Karten.

Fragen zu einem konkreten Unfall?
Schreibt gern in die Kommentare oder per Nachricht.
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Homeoffice. Raucherpausen. Spülmaschine ausräumen. Kind betreuen.
Und die große Frage: persönliche Freiheit oder Arbeitszeitbetrug?

Die Rechtslage ist klarer, als viele denken:
Arbeitszeit ist Arbeitszeit.
Wer vorgibt zu arbeiten, es aber nicht tut, täuscht den Arbeitgeber – und riskiert Abmahnung, fristlose Kündigung und im Extremfall sogar ein Strafverfahren.

Raucherpausen?
Nur im Rahmen der gesetzlichen Pausen. Alles darüber hinaus kann Arbeitszeitbetrug sein.

Homeoffice?
Kein rechtsfreier Raum.
Privates während der Arbeitszeit ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn Deadlines eingehalten werden.

Gleichzeitig gilt:
Der Arbeitgeber darf ohne konkreten Verdacht nicht alles kontrollieren.
Dauerüberwachung, Keylogger oder Bildschirmaufzeichnungen sind unzulässig – selbst bei Verdacht.

Fazit:
Vertrauen ist keine Einbahnstraße.
Freiheit funktioniert nur mit Verantwortung – auf beiden Seiten.
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In diesem Land ist nicht alles gleich schlimm.
Manches ist nur ein bisschen schlimm.
Und manches offenbar unverzeihlich.

Wer andere in Gefahr bringt, kommt günstig davon.
Wer sein Auto im Winter kurz laufen lässt, zahlt ordentlich.

Schnee auf dem Dach?
Sicht eingeschränkt?
Kennzeichen kaum erkennbar?

Alles irgendwie regelwidrig.
Aber nicht wirklich dramatisch.

Das eigentliche Kapitalverbrechen ist offenbar:
kalte Finger vermeiden.

Wenn Strafen nichts mehr mit Logik zu tun haben,
sondern mit Symbolpolitik,
darf man sich über Kopfschütteln nicht wundern.

Deutschland 2026.
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Positive Gesetze. Klare Entscheidungen. Wirkung.

Man vergisst es im täglichen Lärm schnell: Staaten können handeln – und tun es auch. Nicht perfekt, nicht überall, aber konkret.

Ein paar Beispiele aus jüngerer Zeit:
   •   In Schweden ist es verboten, Hunde länger als sechs Stunden allein zu lassen – aus Tierschutz, nicht aus Symbolik.
   •   Spanien führt als erstes europäisches Land bezahlten Menstruationsurlaub bei starken Beschwerden ein.
   •   In den Niederlanden sinkt die Kriminalitätsrate so deutlich, dass über 20 Gefängnisse schließen konnten.
   •   Sierra Leone hat Kinderehen gesetzlich verboten, um Mädchen Bildung und echte Zukunftschancen zu sichern.
   •   Italien setzt bei schweren Sexualstraftätern auf chemische Kastration als Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit.

Das sind keine Schlagworte. Das sind Entscheidungen mit Folgen.
Recht kann mehr sein als Verwaltung – es kann Haltung zeigen und Schutz bieten.

Vielleicht lohnt es sich, darüber öfter zu sprechen.
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🟧 MEINE MEINUNG

Die CDU spielt mit dem Gedanken, das Recht auf Teilzeit einzuschränken.
Das ist kein Reformprojekt, das ist ein Rückschritt.

Teilzeit ist kein Lifestyle-Gimmick, sondern für Millionen Menschen die einzige Möglichkeit, Familie, Pflege und Arbeit überhaupt zu vereinbaren. Wer daran rüttelt, trifft nicht „Bequemlichkeit“, sondern Existenzmodelle.

Die Annahme, weniger Teilzeit würde mehr Leistung bringen, ist realitätsfern. Leistung entsteht durch Motivation, Planbarkeit und Flexibilität – nicht durch Zwang.

Wer Fachkräfte halten will, baut Rechte aus.
Wer sie abbaut, bekommt Kündigungen, Ausfälle und Frust.

Bist du meiner Meinung 👍👎
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„Dänemark geht einen radikalen Schritt: Social Media erst ab 15.

Schutz für Kinder – oder zu viel staatlicher Eingriff?
Wo ziehst du die Grenze zwischen Medienkompetenz, Elternverantwortung und Regulierung?“
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