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Rechtsprechung
   OLG D�sseldorf, 04.11.2008 - I-20 U 125/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1064
OLG D�sseldorf, 04.11.2008 - I-20 U 125/08 (https://dejure.org/2008,1064)
OLG D�sseldorf, Entscheidung vom 04.11.2008 - I-20 U 125/08 (https://dejure.org/2008,1064)
OLG D�sseldorf, Entscheidung vom 04. November 2008 - I-20 U 125/08 (https://dejure.org/2008,1064)
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Volltextver�ffentlichungen (15)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • LawCommunity.de

    Abmahnung wegen Versto�es gegen Impressumspflicht

  • webshoprecht.de

    Das Fehlen der vollst�ndigen Namensangabe eines Gesch�ftsf�hrers stellt sich als erheblich dar, und zwar auch dann, wenn es lediglich an den ausgeschriebenen Vornamen des Gesch�ftsf�hrers gefehlt haben sollte. Die nach � 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG erforderliche Angabe eines ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Es liegt kein Wettbewerbsversto� vor, wenn Impressumsseite auf Grund technischer Servicearbeiten nur zeitweilig nicht erreichbar ist

  • Judicialis

    ZPO � 540 Abs. 1 Nr. 1; ; TMG � 5; ; TMG � 5 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG � 3; ; UWG � 4 Nr. 11; ; UWG � 5; ; UWG � 8 Abs. 1

  • JurPC

    Fehlen des pers�nlich haftenden Gesellschafters im Impressum

  • stroemer.de

    Bundes-jugendschutz-verlag.de

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Impressumsangaben - Gesch�ftsf�hrernennung

  • webhosting-und-recht.de

    Impressumsverstoss ist abmahnf�hige Wettbewerbsverletzung

  • info-it-recht.de

    Fehlender Name des Gesch�ftsf�hrers der pers�nlich haftenden Gesellschafterin kein Bagatellversto� (Impressumspflicht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerreichbarkeit und Unvollst�ndigkeit der Impressumsseite eines Internet-Auftritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Ausz�ge)

    Fehlen eines ausgeschriebenen Vornamens im Impressum ist ein erheblicher Wettbewerbsversto�

  • archive.org PDF, S. 71 (Leitsatz)

    5 Abs. 1 Nr. 1 TMG
    Verf�gbar- und Vollst�ndigkeit des Online-Impressums

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angaben zum pers�nlich haftenden Gesellschafter

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Abgek�rzter Vorname im Impressum kann abgemahnt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Ausz�ge)

    Impressumsversto� ist abmahnf�hige Wettbewerbsverletzung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Ausz�ge)

    Impressum und irref�hrende Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Impressumsangaben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Impressumsversto� ist abmahnf�hige Wettbewerbsverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Auch ein veraltetes Impressum kann abgemahnt werden // Gerichte sehen auch bei veralteten Angaben Verst��e

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen von Wettbewerbsvorst��en i.R.d. Vermarktung von Anzeigen im Internet; Rechtliche Ausgestaltung der Impressumspflicht auf gewerblichen Websites; Anforderungen an das Vorliegen einer erheblichen Irref�hrung durch ein Zusammenwirken von ...

Besprechungen u.�. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Abgek�rzter Vorname im Impressum kann abgemahnt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsverst��e: Missachtung von Impressumspflichten und irref�hrende Werbung in Form von abge�nderten Mengenangaben

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 266
  • MIR 2008, Dok. 342
  • K&R 2009, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 4 U 192/07

    Versto� gegen Impressumspflicht f�llt nicht unter die Bagatellklausel

    Auszug aus OLG D�sseldorf, 04.11.2008 - 20 U 125/08
    Zudem ist ein Versto� gegen eine gesetzlich ausdr�cklich zum Zwecke des Verbraucherschutzes bestehende Informationspflicht stets erheblich (wie hier: OLG Hamm, MMR 2008, 469).
  • KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines

    Rn. 4 Das Landgericht hat (unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats, GRUR-RR 2007, 328 und gegen OLGR D�sseldorf 2009, 252, juris Rn. 21) einen Bagatellfall im Sinne des � 3 Abs. 2 UWG angenommen.
  • LG Essen, 13.11.2014 - 4 O 97/14

    Fehlende Anbieterkennzeichnung im Impressum einer Internetseite f�r die

    Von einer Bagatellhandlung kann vor diesem Hintergrund nicht gesprochen werden, wenn ein Marktteilnehmer gegen ein ausdr�ckliches gesetzliches Gebot verst��t (wie z.B. � 5 Abs. 1 TMG), welches das Marktgeschehen gerade transparent machen soll (OLG Hamm, 13. M�rz 2008, I-4 U 192/07, MMR 2008, 469 und OLG D�sseldorf, 4. November 2008, I-20 U 125/08, OLGR D�sseldorf 2009, 252; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2010 - 1 U 28/10 -, juris).
  • KG, 18.11.2025 - 5 UKl 10/25

    Gestaltung des K�ndigungsprozesses hinsichtlich Dauerschuldvertr�gen im

    F�r eine st�ndige Verf�gbarkeit in diesem Sinne wird es als erforderlich angesehen, dass der Nutzer jederzeit und ohne Hindernisse auf die Pflichtangaben nach � 5 Abs. 1 TMG aF (bzw. � 5 Abs. 1 DDG) zugreifen kann (vgl. etwa BeckOK IT-Recht/Sesing-Wagenpfeil [1.7.2024], � 5 TMG Rn. 53), wobei eine nur vor�bergehende technisch bedingte Unerreichbarkeit etwa wegen Wartungsarbeiten unsch�dlich ist (vgl. OLG D�sseldorf, Urteil vom 4. November 2008 - I-20 U 125/08, MMR 2009, 266 [juris Rn. 18] und hierauf verweisend BT-Drucks. 19/30840 S. 18).
  • OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10

    Wettbewerbsversto� im Internet: Bagatellschwelle bei Versto� eines

    Von einer Bagatellehandlung kann vor diesem Hintergrund nicht gesprochen werden, wenn ein Marktteilnehmer gegen ein ausdr�ckliches gesetzliches Gebot verst��t (� 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG), welches das Marktgeschehen gerade transparent machen soll (ebenso: OLG Hamm Beschluss vom 13.3.2008 - I-4 U 192/07 - [z.B. MMR 2008, 469]; OLG D�sseldorf Urteil vom 4.11.2008 - I-20 U 125/08 - [z.B. OLGR 2009, 252]; hier: jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 12.11.2025 - 5 U 6/25
    F�r eine st�ndige Verf�gbarkeit in diesem Sinne wird es als erforderlich angesehen, dass der Nutzer jederzeit und ohne Hindernisse auf die Pflichtangaben nach � 5 Abs. 1 TMG aF (bzw. � 5 Abs. 1 DDG) zugreifen kann (vgl. etwa BeckOK IT-Recht/Sesing-Wagenpfeil [1.7.2024], � 5 TMG Rn. 53), wobei eine nur vor�bergehende technisch bedingte Unerreichbarkeit etwa wegen Wartungsarbeiten unsch�dlich ist (vgl. OLG D�sseldorf, Urteil vom 4. November 2008 - I-20 U 125/08, MMR 2009, 266 [juris Rn. 18] und hierauf verweisend BT-Drucks. 19/30840 S. 18).
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