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Rechtsprechung
   EuGH, 16.10.2008 - C-298/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,207
EuGH, 16.10.2008 - C-298/07 (https://dejure.org/2008,207)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.2008 - C-298/07 (https://dejure.org/2008,207)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 (https://dejure.org/2008,207)
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Volltextver�ffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/31/EG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c - Elektronischer Gesch�ftsverkehr - Anbieter von Diensten �ber das Internet - Elektronische Post

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Web-Impressum? - Der Diensteanbieter ist verpflichtet Informationenzu Verf�gung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikationerm�glichen. Diese Informationen m�ssen nicht ...

  • markenmagazin:recht

    Informationspflichten eines Diensteanbieters im Internet - Angabe der Telefonnummer im Impressum

  • webshoprecht.de

    Zur Notwendigkeit einer effizienten unmittelbaren Kommunikation im Internetverkehr und zur Angabe einer Telefonnummer

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Impressum, wenn E-Mail-Kontakt m�glich

  • Judicialis

    Richtlinie 2000/31/EG Art. 5 Abs. 1 Buchst. c

  • Europ�ischer Gerichtshof

    Deutsche internet versicherung

    Richtlinie 2000/31/EG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c - Elektronischer Gesch�ftsverkehr - Anbieter von Diensten �ber das Internet - Elektronische Post

  • EU-Kommission PDF

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb�nde

    Richtlinie 2000/31/EG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c - Elektronischer Gesch�ftsverkehr - Anbieter von Diensten �ber das Internet - Elektronische Post

  • EU-Kommission

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb�nde

    Richtlinie 2000/31/EG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c - Elektronischer Gesch�ftsverkehr - Anbieter von Diensten �ber das Internet - Elektronische Post“

  • JurPC

    RL 2000/31/EG Art. 5 Abs. 1 Buchst. c
    Keine Angabe der Telefonnummer im Impressum

  • aufrecht.de

    Anforderungen an das Impressum im Netz

  • stroemer.de

    Telefonnummer im Webimpressum

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG �ber den elektronischen Gesch�ftsverkehr; Pflicht eines Diensteanbieters zur Angabe von Kontaktinformationen gegen�ber den Nutzern des Dienstes bereits vor Vertragsschluss; Zul�ssigkeit einer ...

  • kanzlei.biz

    Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer auf Website

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Europ�ischer Gerichtshof: Internetanbieter muss keine Telefonnummer nennen

  • info-it-recht.de

    Telefonnummer im Impressum nicht zwingend; E-Mail-Adresse allein reicht aber nicht !

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)

    Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich

  • FIS Money Advice (Volltext/Ausz�ge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Ausz�ge)

    Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG
    Elektronischer Gesch�ftsverkehr im Binnenmarkt

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Ausz�ge)

    Telefonnummer ist keine Pflichtangabe

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Ausz�ge)

    Telefonnummer ist keine Pflichtangabe

  • Europ�ischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutsche internet versicherung

    Richtlinie 2000/31/EG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c - Elektronischer Gesch�ftsverkehr - Anbieter von Diensten �ber das Internet - Elektronische Post

  • heise.de (Pressebericht, 16.10.2008)

    Firmen im Internet m�ssen nicht zwingend Telefonnummer angeben

  • heise.de (Pressemeldung, 16.10.2008)

    Firmen im Internet m�ssen nicht zwingend Telefonnummer angeben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzanmerkung und Ausz�ge)

    Website-Betreiber m�ssen im Impressum keine Telefonnummer nennen

  • shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungs�bersicht)

    Urteile f�r Shop-Betreiber 2008

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Ausz�ge)

    Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich, aber weitergehende Kontaktm�glichkeiten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Angabe einer Telefonnummer im Impressum einer Internetseite nicht zwingend erforderlich

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Ausz�ge)

    Angabe der Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Angabe der Telefonnummer im Impressum

  • juracontent.de PDF, S. 5 (Rechtsprechungs�bersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungs�bersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schl�mer und RA J�rg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Impressum nicht zwingend vorgeschrieben

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Angabe einer Telefonnummer im Impressum einer Internetseite nicht zwingend erforderlich

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Internet-Impressum

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Impressum: Telefonnummer erforderlich?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Angabe der Telefonnummer im Impressum

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Angabe der Telefonnummer im Impressum f�r Online-Anbieter

  • aid24.de (Kurzinformation und Ausz�ge)

    Diensteanbieter m�ssen in der Regel keine Telefonnummer auf Webseite angeben, wenn e-Mail-Kontakt vom Diensteanbieter erm�glicht wird! Ausnahme: Im Einzelfall keine elektronische Kommunikation m�glich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Angabe der Telefonnummer im Impressum f�r Online-Anbieter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich, aber weitergehende Kontaktm�glichkeiten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer im Impressum erforderlich?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anbieter von Diensten im Internet m�ssen im Impressum nicht zwingend Telefonnummer angeben - Elektronische Anfragemaske gen�gt in der Regel neben Angabe der E-Mail-Adresse

Besprechungen u.�. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzanmerkung und Ausz�ge)

    Website-Betreiber m�ssen im Impressum keine Telefonnummer nennen

  • uni-oldenburg.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Angabe der Telefonnummer in der Anbieterkennzeichnung von Telemediendiensten

Sonstiges (3)

  • Europ�ischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 22. Juni 2007 - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb�nde - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen deutsche internet versicherung AG

  • Europ�ischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 �ber bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3553
  • EuZW 2008, 692
  • VersR 2009, 485
  • MMR 2009, 25
  • MIR 2008, Dok. 308
  • K&R 2008, 670
  • afp 2009, 40
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission - "Beihilfe f�r Unternehmen der neuen deutschen L�nder -

    Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-298/07
    Rn. 15 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach st�ndiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu ber�cksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie geh�rt, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20, und vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15).
  • EuGH, 23.11.2006 - C-300/05

    ZVK - Richtlinie 91/628/EWG - Schutz von Tieren beim Transport - Zeitabst�nde f�r

    Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-298/07
    Rn. 15 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach st�ndiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu ber�cksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie geh�rt, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20, und vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-298/07
    Rn. 15 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach st�ndiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu ber�cksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie geh�rt, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20, und vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-301/98

    KVS International - "Landwirtschaft - Viehseuchenrecht auf dem Gebiet des

    Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-298/07
    Rn. 15 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach st�ndiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu ber�cksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie geh�rt, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20, und vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Der Gerichtshof pr�zisiert die unionsrechtlichen Regeln �ber die gerichtliche

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass gem�� Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 �ber bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Gesch�ftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie �ber den elektronischen Gesch�ftsverkehr") (ABl. L 178, S. 1) der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor dem Vertragsschluss mit ihnen neben seiner elektronischen Adresse weitere Informationen zur Verf�gung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation erm�glichen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb�nde, C-298/07, Slg. 2008, I-7841, Randnr. 40).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes f�r

    Diese Bestimmung ist n�mlich nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut, sondern auch unter Ber�cksichtigung ihres Zusammenhangs und der Ziele auszulegen, die mit der Regelung, zu der sie geh�rt, verfolgt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb�nde, C-298/07, Slg. 2008, I-7841, Randnr. 15 und die dort angef�hrte Rechtsprechung).
  • BGH, 25.02.2016 - I ZR 238/14

    Mehrwertdienstenummer im Impressum entspricht nicht den Anforderungen an

    Sie k�nnen eine elektronische Anfragemaske betreffen, �ber die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden k�nnen, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07, Slg. 2008, I-7841 = NJW 2008, 3553 Rn. 40 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV).

    Als Kommunikationswege, die den Kriterien einer unmittelbaren und effizienten Kommunikation gen�gen, k�nnen auch ein pers�nlicher Kontakt mit einer verantwortlichen Person in den R�umen des Diensteanbieters oder eine Kommunikation �ber Telefax angesehen werden (EuGH, NJW 2008, 3553 Rn. 31, 35 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV).

    Der Diensteanbieter ist aber in jedem Fall verpflichtet, den Nutzern der Dienste neben seiner Adresse der elektronischen Post einen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verf�gung zu stellen (EuGH, NJW 2008, 3553 Rn. 25 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV).

    Rn. 15 b) Vergeblich beruft sich die Revision auf die Schlussantr�ge des Generalanwalts Colomer vom 15. Mai 2008 (C-298/07).

    Dessen Auffassung, dass der Gedanke des Verbraucherschutzes f�r die Auslegung von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG nicht ma�geblich sei und diese Vorschrift den Diensteanbieter nur zur Angabe einer Adresse der elektronischen Post und nicht auch zur Vorhaltung eines zweiten Kommunikationswegs verpflichte, um Anfragen des Nutzers entgegenzunehmen (Rn. 45, 49, 51 der Schlussantr�ge), hat sich der Gerichtshof der Europ�ischen Union nicht angeschlossen (EuGH, NJW 2008, 3553 Rn. 17, 22, 25 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV).

    Zudem gen�gt der Postverkehr nicht dem Gebot der vom Gerichtshof der Europ�ischen Union geforderten hinreichend z�gigen Kommunikation (vgl. EuGH, NJW 2008, 3553 Rn. 31, 35 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV).

    Der Gerichtshof der Europ�ischen Union hat die Verpflichtung zur Angabe einer Postanschrift dementsprechend auch nicht im Zusammenhang mit der Nennung der Kommunikationswege erw�hnt, die als im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG hinreichend anzusehen sind (vgl. EuGH, NJW 2008, 3553 Rn. 18, 31 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV).

    Rn. 20 bb) Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass ein Telefonanruf nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europ�ischen Union grunds�tzlich als eine unmittelbare und effiziente Kommunikation angesehen werden kann (vgl. EuGH, NJW 2008, 3553 Rn. 28 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europ�ischen Union sollen die vom Diensteanbieter mitgeteilten Informationen den Nutzern erm�glichen, die Tragweite ihrer zuk�nftigen Verpflichtung zu beurteilen und so die Gefahr bestimmter Irrt�mer zu vermeiden, die zum Abschluss eines nachteiligen Vertrags f�hren k�nnen (EuGH, NJW 2008, 3553 Rn. 23 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV).

    Rn. 37 1. Die Beantwortung der streitentscheidenden Frage, ob die Bereitstellung einer Telefonnummer als Mehrwertdienstenummer im Rahmen einer Anbieterkennzeichnung als unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG anzusehen ist, unterliegt im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europ�ischen Union vom 16. Oktober 2008 (NJW 2008, 3553 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV) keinen vern�nftigen Zweifeln, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nicht geboten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T.).

    Rn. 38 2. Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europ�ischen Union vom 16. Oktober 2008 (NJW 2008, 3553 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV) bedarf entgegen der Ansicht der Revision keiner Klarstellung.

    Der Gerichtshof der Europ�ischen Union hat darin ausgef�hrt, die Mitteilung der Adresse der elektronischen Post und eine elektronische Anfragemaske, �ber die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden k�nnten, worauf dieser mit elektronischer Post antworte, gen�ge dann nicht den Anforderungen von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG, wenn ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz habe und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersuche (NJW 2008, 3553 Rn. 36, 38 - Verbraucherzentrale Bundesverband/DIV).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - �bergang von Unternehmen -

    Rn. 37 Einleitend ist daran zu erinnern, dass nach st�ndiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu ber�cksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie geh�rt, verfolgt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20, und vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb�nde, C-298/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 15).
  • KG, 08.04.2016 - 5 U 156/14

    WhatsApp muss AGB auf Deutsch anbieten und Kommunikationsweg neben E-Mail-Adresse

    Danach ist der Diensteanbieter verpflichtet, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post (das meint die E-Mail-Anschrift, Senat WRP 2013, 1058) einen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verf�gung zu stellen (vgl. EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 25, 40).

    Das Wort "unmittelbar" erfordert, dass kein Dritter zwischen den Beteiligten eingeschaltet ist (EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 29, 31).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 163/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Zu ber�cksichtigen sind vielmehr auch der Zusammenhang der Vorschrift und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie geh�rt, verfolgt werden (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07, Slg. 2008, I-7841 = NJW 2008, 3553 Rn. 15 - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V./deutsche internet-versicherung AG, mwN).

    Der Gerichtshof der Europ�ischen Union geht im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG ebenfalls davon aus, dass eine effiziente Kommunikation nicht allein durch Telefon und Telefax, sondern auch durch eine elektronische Abfragemaske sichergestellt sein kann, sofern der Unternehmer auf die Anfrage des Verbrauchers innerhalb von 30 bis 60 Minuten antwortet (EuGH, NJW 2008, 3553 Rn. 35 - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V./deutsche internet-versicherung).

    Die Revision hat ferner nicht geltend gemacht, dass die von der Beklagten neben der M�glichkeit zur Kontaktaufnahme �ber eine E-Mail zur Verf�gung gestellten Kommunikationswege des R�ckrufsystems und des Internet-Chat die vom Gerichtshof der Europ�ischen Union im Hinblick auf eine effiziente Kommunikation aufgestellten Voraussetzungen (vgl. EuGH, NJW 2008, 3553 Rn. 31 ff. - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V./deutsche internet-versicherung AG) nicht erf�llen.

  • KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12

    Online-Kontaktformular

    Rn. 46 Der Gerichtshof der Europ�ischen Union f�hrt aus "dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, … neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verf�gung zu stellen" (EuGH NJW 2008, 3553, Rn. 40).

    Die telefonische Kommunikation hinterl�sst, auch wenn sie als eine unmittelbare und effiziente Kommunikation angesehen werden kann, keine greifbaren Spuren (EuGH NJW 2008, 3553, Rn. 28).

    Es ist deshalb, soweit es nicht neben der Angabe einer E-Mail-Anschrift zus�tzlich vorgehalten wird (dazu EuGH NJW 2008, 3553), abzulehnen (de lege lata).

  • OLG K�ln, 08.07.2016 - 6 U 180/15

    Anforderungen an die Erf�llung der Informationspflichten beim Abschluss eines

    Insbesondere f�hrt er aus, aus der auch vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des EuGH zur Richtlinie 2000/31/EG (NJW 2008, 3553) lasse sich f�r den hier zu beurteilenden Sachverhalt nichts herleiten, da diese Richtlinie einen anderen Anwendungsbereich habe als die Richtlinie 2011/83/EU.

    Diese Bestimmungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie das Erfordernis einer schnellen Kontaktaufnahme und effizienten Kommunikation ausdr�cklich aufstellen; f�r sie gilt, dass, soweit schnelle Kontaktaufnahme und effiziente Kommunikation anderweitig gew�hrleistet sind, die Angabe einer Telefonnummer fakultativ ist (EuGH, NJW 2008, 3553).

    Nach den vorstehenden Ausf�hrungen bestehen hinsichtlich der Auslegung der in Rede stehenden Bestimmung der VerbraucherRRL unter Ber�cksichtigung der Entscheidung des EuGH NJW 2008, 3553 keine vern�nftigen Zweifel (vgl. EuGH, NJW 1983, 1257, 1258 - C. I. L. F. I. T.).

  • KG, 23.11.2017 - 23 U 124/14

    Impressumspflicht f�r Diensteanbieter im Internet: Angabe einer mit automatisch

    Ebenso, wie er auf dem Postweg an ihn gerichtete Anfragen im Einzelfall unbeantwortet lassen kann, ohne dadurch wettbewerbswidrig zu handeln, braucht er auch nicht jede an ihn gerichtete E-Mail zu beantworten (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 - , juris; KG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 5 U 32/12 -, juris; LG Berlin, Urteil vom 28.8.2014 - 52 O 135/13)..
  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2013 - 3 O 445/12

    Mehrwertdienstenummer in Impressum nicht zul�ssig

    Sie k�nnten etwa auch eine elektronische Anfragemaske betreffen, �ber die sich die Nutzer an den Diensteanbieter wenden k�nnten (vgl. EuGH, NJW 2008, 3553, juris-Rn. 32, 40).

    Das Kriterium Unmittelbarkeit bedeute, dass kein Dritter zwischen den Beteiligten eingeschaltet sein d�rfe (vgl. EuGH, NJW 2008, 3553, juris-Rn. 29); eine Kommunikation sei effizient, wenn sie es ertaube, dass der Nutzer angemessene Informationen innerhalb einer Frist erhalte, die mit seinen Bed�rfnissen oder berechtigten Erwartungen vereinbar sei (vgl. EuGH, NJW 2008, 3553, juris-Rn. 30).

    Die bereits vor Vertragsschluss von dem Diensteanbieter mitgeteilten Informationen sollen den Nutzern des Dienstes gerade erm�glichen, die Tragweite ihrer zuk�nftigen Verpflichtung zu beurteilen und so die Gefahr bestimmter Irrt�mer zu vermeiden, die zum Abschluss eines nachteiligen Vertrags f�hren k�nnten (vgl. EuGH, NJW 2008, 3553, juris-Rn. 23).

    Der Schutz der Verbraucher ist in jedem Stadium des Kontakts zwischen dem Diensteanbieter und den Nutzern des Dienstes sicherzustellen (vgl. EuGH, NJW 2008, 3553, juris-Rn. 22).

    Rn. 35 Entgegen der Ansicht der Beklagten hat sich der EuGH (vgl. NJW 2008, 3553) auch nicht zur Frage der Zul�ssigkeit der Verwendung einer Mehrwertdienstenummer ge�u�ert und diese insbesondere auch nicht bejaht.

    Zwar hat der EuGH das Kriterium der unmittelbaren und effizienten Kommunikation im Sinne einer hinreichend z�gigen Kommunikation ohne zwischengeschaltete Person beschrieben (vgl. NJW 2008, 3553, Rn. 31), dies aber vor dem Hintergrund, dass hier zu kl�ren war, ob der Umstand, dass bei einer Kommunikation �ber ein Kontaktformular zwangsl�ufig die Antwort - anders als bei einem Telefonat - zeitlich versetzt (dort 30 bis 60 Minuten sp�ter) erfolgt, einer ordnungsgem��en Anbieterkennzeichnung entgegensteht.

  • LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13

    Zur Kommunikation �ber eine im Impressum angegebene E-Mail-Adresse

  • OLG Frankfurt, 02.10.2014 - 6 U 219/13

    Impressum ausschlie�lich mit Mehrwertdienste-Rufnummer ist wettbewerbswidrig

  • EuGH, 15.05.2025 - C-100/24

    bonprix - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Gesch�ftsverkehr -

  • LG Hamburg, 30.12.2025 - 327 O 38/25
  • OLG Koblenz, 01.07.2015 - 9 U 1339/14

    1&1 muss Kommunikation per E-Mail erm�glichen

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

  • LG M�nchen I, 25.02.2025 - 33 O 3721/24

    Elektronischer Gesch�ftsverkehr, E-Commerce-Richtlinie, Schnelle elektronische

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-585/08

    Pammer und Hotel Alpenhof - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c

  • OLG Jena, 26.11.2008 - 2 U 438/08

    Irref�hrung durch Bewerbung der T�tigkeit im Reisegewerbe als stehendes Gewerbe

  • KG, 02.04.2025 - 5 U 112/23

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Fluggesellschaft wegen

  • KG, 08.04.2016 - 8.04.2016

    Keine englischen AGB in deutschem Internetauftritt / Whatsapp

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-339/15

    Vanderborght - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Regelung, die Erbringern

  • OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 6 W 102/09

    Online-Warenvertrieb: Wettbewerbswidriger Versto� gegen die Impressumspflicht bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-144/09

    Hotel Alpenhof - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3

  • LG Berlin, 02.11.2010 - 15 O 41/10

    Fluggesellschaft muss f�r jeden per E-Mail erreichbar sein

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