EU

EU-Innenkommissar Magnus Brunner (ÖVP) hat die gestern mit Vertretern der radikalislamischen Taliban in Brüssel geführten Gespräche verteidigt.

Es seien technische Gespräche auf Beamtenebene gewesen, an denen 15 EU-Länder teilgenommen hätten, aber keine politischen Vertreterinnen und Vertreter, so Brunner bei einem Pressegespräch. Er sehe das nicht als De-facto-Anerkennung der afghanischen Machthaber. Man würde den Taliban „nichts geben“.

Ursprung der Gespräche sei ein Brief von 20 EU-Mitgliedsstaaten, die die EU-Kommission darin gebeten haben, Gespräche auf technischer Ebene mit den Taliban in die Wege zu leiten. Es gehe nicht um ein Abkommen. Man habe die Taliban lediglich an ihre Verpflichtung erinnert, Straftäter zurückzunehmen, sagte der frühere Finanzminister Brunner.

Auch Österreich unterschrieb Brief

Im vergangenen Oktober hatten 20 europäische Staaten von der EU-Kommission mehr Möglichkeiten gefordert, um Afghaninnen und Afghanen ohne Aufenthaltsrecht in ihre Heimat zurückzubringen. Auch Österreich zählte zu den Unterzeichnern des Briefes.

Die Priorität sollte dabei bei Personen liegen, „die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen“.

Die Gespräche sowie die Vergabe von belgischen Visa an fünf Taliban-Vertreter hatte für deutliche Kritik gesorgt, auch aus Österreich.

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Inland

Die Bundesregierung bringt ihre geplante Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) heute im Wirtschaftsausschuss auf den Weg. Im Juli soll die Novelle beschlossen werden und ab 27. September gelten. Ziel ist es, gegen „Greenwashing“ und Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten vorzugehen.

Ökobewerbungen müssen laut Novelle künftig belegbar sein, Nachhaltigkeitssiegel gelten nur, wenn sie zertifiziert sind, der Begriff der Klimaneutralität wird enger gefasst. Weiters soll die Bewerbung von ohnehin geltenden Mindeststandards untersagt sein und falsche Angaben zur Haltbarkeit und zur Reparierbarkeit werden verboten.

Umsetzungsplan von Firmen

„Wo nachhaltig draufsteht, muss künftig auch nachhaltig drin sein“, sagte SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr. Bei Zuwiderhandeln könnten Strafen bis zur Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes anfallen.

Laut SPÖ müssen die Firmen Nachweise in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festhalten, was von einem unabhängigen, externen Sachverständigen zu überprüfen sei.

Wirtschaftsminister sieht „schlanke Lösung“

Die neuen Vorgaben sollen ab 27. September gelten. Für Waren, die bereits davor in Verkehr gebracht wurden, ist für drei Jahre eine Einschränkung bei der zivilrechtlichen Durchsetzung vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass brauchbare Waren und Verpackungen unnötig vernichtet werden müssen, so das Wirtschaftsministerium.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sagte: „Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie haben wir auf eine schlanke und praxistaugliche Lösung geachtet: klare Übergangsfristen, möglichst wenig zusätzlicher Aufwand und so viel Flexibilität für Unternehmen, wie der europäische Rechtsrahmen zulässt.“

Der Untersuchungsausschuss zur Causa Christian Pilnacek geht heute und morgen im Parlament weiter. Dieses Mal wenden sich die Abgeordneten hauptsächlich den gerichtsmedizinischen Erkenntnissen zu, derer es zahlreiche gibt.

Zunächst ist aber als erste Auskunftsperson noch Oberstaatsanwalt Johann Fuchs von der Staatsanwaltschaft Wien an der Reihe, die die Oberaufsicht über die Ermittlungen der Kremser Behörde zu Beginn der Untersuchungen hatte. Fuchs war ein enger Verbündeter Pilnaceks und ist bereits aus früheren U-Ausschüssen („Ibiza“, ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss) bekannt.

Oberstaatsanwalt gab Fall nach Eisenstadt

Die Abgeordneten wollen Fuchs dieses Mal dazu befragen, inwieweit er tatsächlich in die Ermittlungen zu Pilnaceks Tod involviert war. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte das Verfahren zum Todesfall der Staatsanwaltschaft Krems entzogen und an Eisenstadt übertragen. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt stellte kürzlich fest, dass keine weiteren Ermittlungen nötig seien.

Fuchs sei durch sein Naheverhältnis zu Pilnacek befangen gewesen, so einige Abgeordnete zu ORF.at. Daher wolle man seine Rolle in der Sache genauer beleuchten – genau wie die Frage, wieso der Fall nicht gleich an einen ganz anderen Bezirkssprengel verwiesen wurde.

NEOS mit Boykott

Nach Fuchs sind die Mediziner an der Reihe. Den Auftakt macht Stefano Longato. Er ist einer von zwei externen Gutachtern, die nicht von den offiziellen Behörden, sondern vom Publizisten Peter Pilz beauftragt worden waren. Morgen ist zudem der Berliner Rechtsmediziner Michael Tsokos geladen. Beide untersuchten den Fall, allerdings ohne Zugang etwa zu Fotos des Leichnams. Eindeutige Schlüsse zur Todesursache konnten beide daher nicht ziehen.

Die FPÖ könnte an den beiden Ausschusstagen womöglich Leichenfotos mit den Medizinern besprechen wollen, das würde dann aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem isolierten Raum des Parlaments passieren.

NEOS-Fraktionsführerin Sophie Wotschke kündigte einen Boykott an: Man werde den beiden externen Gerichtsmedizinern keine Fragen stellen. Ihre Ladung würde nur bereits widerlegte Spekulationen und Verschwörungserzählungen befeuern, so NEOS. Der U-Ausschuss sei „kein True-Crime-Podcast“.

SPÖ, Grüne schließen sich nicht an

Die ÖVP erwartete von der Befragung keinen Erkenntnisgewinn und kritisierte die FPÖ für die Ladung von Longato und Tsokos.

SPÖ und Grüne kündigten gegenüber ORF.at an, die Mediziner sehr wohl befragen zu wollen. So könne man die beiden Gerichtsmediziner etwa dazu befragen, was sie sich von der Polizei an einem Leichenauffindungsort an Maßnahmen erwarten (Stichwort: Temperaturmessung).

Erst als letzte Auskunftsperson der Woche wird schließlich der offiziell beauftragte Wiener Gerichtsmediziner Christian Matzenauer befragt. Der Sachverständige handelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Krems und konnte in seinem Gutachten auf Grundlage der von ihm durchgeführten Obduktion und eingeholter chemischer wie toxikologischer Analysen keine Anhaltspunkte für Fremdeinwirkung beim Todesfall Pilnacek anführen. Allerdings gab es später ein ergänzendes Gutachten Matzenauers, zu dem es Fragen geben wird.

Vor einem Jahr ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Seitdem seien 84 Verfahren eröffnet und 48 Hinweise geprüft worden, heißt es in einer heute veröffentlichten Information des Sozialministeriums. Verwaltungsstrafen wurden bisher nicht verhängt.

Derzeit seien 74 Verfahren anhängig. 36 Verfahren wurden amtswegig eingeleitet, 22 davon betrafen Unternehmen aus dem Bereich der Bankdienstleistungen, fünf Unternehmen aus dem Bereich der elektronischen Kommunikationsdienste, neun Unternehmen aus anderen Bereichen. Zehn Verfahren wurden bisher eingestellt.

Laut Barrierefreiheitsgesetz müssen Hersteller, Importeure und Händler von digitalen Produkten sowie die Anbieter von Dienstleistungen EU-weite Standards einhalten, die Erleichterungen für Blinde und Gehörlose bei digitalen Anwendungen beinhalten. Umfasst von dieser Neuerung sind auch bestimmte Verkehrsdienstleistungen und Onlineshops (E-Commerce).

Ukraine-Krieg

Bei russischen Luftangriffen sind in verschiedenen Regionen der Ukraine laut Behördenangaben zumindest sechs Menschen getötet worden.

Im Gebiet Dnipropetrowsk kamen nach Angaben der dortigen Staatsanwaltschaft drei Menschen durch Drohnenangriffe ums Leben, in Saporischschja wurde eine Frau durch Gleitbomben und in Cherson und Charkiw jeweils ein Mann getötet.

Gouverneur: Stromausfall auf Krim

In Sewastopol auf der von Russland annektierten Krim sei nach einem ukrainischen Angriff auf Energieanlagen der Strom ausgefallen. Das teilte der von Russland eingesetzte Gouverneur, Michail Raswoschajew, mit. Zuvor seien neun Drohnen über der Stadt abgeschossen worden.

In der russischen Grenzregion Belgorod starb bei einem ukrainischen Drohnenangriff nach Angaben der Behörden ein Mann. In der russischen Region Orenburg schoss die Armee laut Behördenangaben mehrere ukrainische Drohnen über Industrieanlagen ab. Schäden wurden bisher nicht gemeldet. Das russische Verteidigungsministerium teilte mit, in der Nacht insgesamt 323 ukrainische Drohnen über Russland abgeschossen zu haben.

Krieg in Nahost

Der von den Republikanern dominierte US-Senat hat gestern einen Gesetzesentwurf zur Beendigung der US-Militäraktionen gegen den Iran gebilligt. Der Senat stimmte mit 50 zu 48 Stimmen für die Resolution, die Anfang Juni bereits vom Repräsentantenhaus verabschiedet worden war.

Vorerst ist aber unklar, ob es sich mehr um einen symbolischen Akt handelt, da die Regierung von Präsident Donald Trump derzeit über ein Friedensabkommen mit dem Iran verhandelt.

Trump: Abstimmung erschwert Verhandlungen

Das Ergebnis spiegelt aber die wachsenden Sorgen wider, die es selbst unter Republikanern aus Trumps Lager hinsichtlich des Iran-Krieges gibt.

Trump übte Kritik: Die Abstimmung sei „schlecht getimt“ und erschwere ihm die Verhandlungen mit dem Iran, so der Präsident.

Nach der Einigung der USA und des Iran auf ein Ende der Kampfhandlungen und die Öffnung der Straße von Hormus will die Weltschifffahrtsorganisation (IMO) über 11.000 Seeleute aus der Region in Sicherheit bringen.

„Wir werden die Umsetzung des Evakuierungsplans für mehr als 11.000 Seeleute beginnen, die noch immer in der Region festsitzen“, sagte IMO-Generalsekretär Arsenio Dominguez einer Mitteilung von gestern zufolge.

Der Großeinsatz werde in enger Zusammenarbeit mit dem Iran, Oman und anderen Golfanrainerstaaten sowie den USA und der Schifffahrtsbranche umgesetzt, sagte der Chef der UNO-Sonderorganisation mit Sitz in London. Die notwendigen Sicherheitsgarantien seien eingeholt worden und die Bedingungen über die Sicherheit Schifffahrt zur Unterstützung des Einsatzes gründlich geprüft worden.

Dominguez verurteilte die Angriffe auf die zivile Schifffahrt auf Schärfste und würdigte die 14 Seeleute, die während des Konflikts ums Leben gekommen waren.

Die Darstellungen von Washington und Teheran zum aktuellen Stand möglicher Absprachen über Atominspektionen im Iran gehen auseinander. US-Präsident Donald Trump schrieb gestern auf seiner Plattform Truth Social, dass der Iran voll und ganz dem höchsten Standard an Nuklearinspektionen zugestimmt habe, zeitlich unbegrenzt.

Der iranische Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Ali Bahreini, hatte zuvor Angaben von US-Vizepräsident JD Vance über gemeinsame Vereinbarungen bei den jüngsten Verhandlungen in der Schweiz widersprochen.

Tags zuvor hatte US-Außenminister Vance zum Abschluss der hochrangigen Gespräche mit iranischen Vertretern in der Hotelanlage Bürgenstock bei Luzern gesagt, der Iran werde die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) ins Land lassen, einen Zeitplan gebe es jedoch bisher nicht.

Bahreini sagte dagegen, zum einen habe der Iran bisher nicht der Entsendung von Inspektoren IAEA zur Überwachung von Atomaktivitäten zugestimmt. Ob Inspektoren wieder in den Iran reisen, sei Gegenstand der Gespräche einer Arbeitsgruppe, die erst noch zusammentreten müsse, sagte Bahreini.

Ausland

In Teheran haben die Behörden anlässlich der Trauerzeremonie für den im Februar getöteten langjährigen obersten Führer des Iran, Ajatollah Ali Chamenei, drei Feiertage ausgerufen.

Während der vom 4. bis 6. Juli geplanten nationalen Gedenkfeier werde in der Hauptstadt „alles geschlossen sein“, erklärte der für die Organisation zuständige Behördenvertreter Hassan Hassansadeh gestern im staatlichen Fernsehen. Die Behörden rechnen mit der Teilnahme von 20 Millionen Menschen.

Im Anschluss findet am 7. Juli eine Trauerfeier in der heiligen Stadt Ghom im Norden des Iran statt. Am 9. Juli soll Chamenei dann in seiner Heimatstadt Maschhad beigesetzt werden. Auch in diesen beiden Städten wurden Feiertage angeordnet. Am 8. Juli soll zudem ein Trauerzug durch den benachbarten Irak führen. Im Irak leben wie im Iran mehrheitlich Schiiten, in dem Land finden sich einige der heiligsten Stätten des schiitischen Islams.

Das Begräbnis Chameneis hätte ursprünglich bereits im März stattfinden sollen, wurde jedoch wegen der US-israelischen Angriffe verschoben. Der erste Tag der Gedenkveranstaltungen – der 4. Juli – fällt mit der 250-Jahr-Feier in den USA zusammen.

Die französische Nationalversammlung hat dem Wunsch Korsikas nach mehr Autonomie zugestimmt. 271 Abgeordnete stellten sich gestern in erster Lesung hinter eine entsprechende Verfassungsreform, 202 stimmten dagegen und 64 enthielten sich.

Bevor die Mittelmeer-Insel aber tatsächlich mehr Freiheit von Paris bekommen kann, müssen noch mehrere Hürden überwunden werden. Zunächst muss der Senat als zweite Parlamentskammer den Reformtext wortgleich verabschieden.

Allerdings stehen die Konservativen, die in der Kammer die Oberhand haben, der Forderung nach mehr Einfluss der korsischen Politik bei der Gesetzgebung kritisch gegenüber. Anschließend müssen noch einmal drei Fünftel der Parlamentarier der Verfassungsänderung zustimmen. Auch die korsische Bevölkerung soll über das Vorhaben abstimmen.

Belastetes Verhältnis

Das Verhältnis zwischen der beliebten Urlaubsinsel Korsika und der Regierung in Paris gilt seit Langem als schwierig. Jahrzehntelang kämpften korsische Separatisten für mehr Eigenständigkeit, oft mit Gewalt. Die Untergrundorganisation FLNC legte 2014 vorübergehend die Waffen nieder. Etwa gleichzeitig gewannen gemäßigte Nationalisten politisch an Bedeutung.

Mittlerweile haben sie die Mehrheit im Regionalparlament und fordern einen Autonomiestatus. Vor vier Jahren waren die Spannungen bei gewaltvollen Protesten wieder deutlich zutage getreten. Präsident Emmanuel Macron hatte dann 2023 der Insel mit seinen knapp 350.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Autonomie in Aussicht gestellt.

Konkret geht es in dem Reformvorstoß darum, dass die korsische Politik Gesetze aus Paris zunächst anpassen können soll. Auch eigene Vorschriften und gesetzliche Normen soll sie bestimmen können, doch dazu soll später ein eigenes Gesetz folgen.

Chronik

Eine deutschlandweite Störung hat bei der Deutschen Bahn (DB) gestern am späten Abend für rund zwei Stunden Stillstand gesorgt. Etliche Reisende waren betroffen. Gegen 0.30 Uhr fuhren die ersten Züge wieder.

Meldung auf einer Informationstafel informiert über eine Großstörung und eingestellten Zugsverkehr in Deutschland
IMAGO/Eibner-Pressefoto/Marcel Von Fehrn

Danach sei der Verkehr am frühen Morgen Schritt für Schritt weiter angelaufen, wie ein DB-Sprecher heute mitteilte. Die Folgen des Ausfalls waren in der Früh noch spürbar, teilweise kam es zu Folgeverspätungen im Pendlerinnen- und Pendlerverkehr.

Konzern: Fehler identifiziert

Der Grund für den Stopp des Zugverkehrs Störung war laut Konzern eine Störung des digitalen Bahnfunksystems GSM-R. GSM-R steht für „Global System for Mobile Communications – Railway“.

Die Ursache für die Störung hatte die DB nach eigenen Angaben noch in der Nacht identifiziert, ohne allerdings zu erklären, worin sie bestand. IT-Fachleute der DB hätten pausenlos an der Entstörung gearbeitet, teilte der Konzern mit. „Die Störung konnte so innerhalb kurzer Zeit behoben werden“, hieß es.

Züge aus Österreich stoppten an Grenze

Das österreichische Netz war laut ÖBB-Angaben nicht von der Störung betroffen. Nachtzüge des Personenverkehrs und auch des Güterverkehrs konnten allerdings kurzzeitig nicht weiterfahren und mussten vorübergehend an der Grenze anhalten.

Medien

Im Rechtsstreit zwischen dem deutschen Schauspieler Christian Ulmen und dem „Spiegel“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen Teil der Berichterstattung des Magazins über Ulmen untersagt.

Dabei geht es um Vorwürfe im Zusammenhang mit Deepfake-Videos, wie aus dem gestern veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervorgeht. Andere Teile der Berichterstattung über Gewaltvorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes blieben aber erlaubt.

Ulmens Anwälte waren mit sofortiger Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Hamburg von Anfang Mai in die nächste Instanz gegangen. Das Landgericht hatte einen großen Teil der im März veröffentlichten „Spiegel“-Berichterstattung erlaubt. Mit der Beschwerde hatten die Ulmen-Anwälte nun zum Teil Erfolg.

Demzufolge darf der „Spiegel“ nicht den Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos, die seine Ex-Frau zeigen, hergestellt und/oder verbreitet. Hierzu fehle ein „Mindestbestand an Beweistatsachen“, so die Hamburger Richter. Außerdem untersagte das Hanseatische Oberlandesgericht das Zitieren von Textpassagen aus einer E-Mail von Ulmen an seinen Verteidiger.

Berichterstattung über Gewaltvorwürfe zulässig

Darüber hinaus bestätigte das Gericht aber die Vorinstanz. So ist die Berichterstattung über Gewaltvorwürfe von Fernandez an Ulmen zulässig.

Ulmens Anwälte Christian Schertz und Simon Bergmann erklärten, insbesondere der Verdacht der Herstellung und/oder Verbreitung von Deepfake-Videos habe eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge gehabt und zu einer „hochgradigen Vorverurteilung“ Ulmens beigetragen. Der „Spiegel“ wiederum erklärte zu dem Beschluss, der Vorwurf der „virtuellen Vergewaltigung“ bleibe auch danach weiter bestehen.

Wegen der Gewaltvorwürfe ermittelt seit Ende Mai die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen seiner ehemaligen Frau, es gilt die Unschuldsvermutung.

IT

Zehn Jahre lang führten Rechner aus den USA die Rangliste der leistungsstärksten Computer der Welt an – nun hat ein chinesischer Supercomputer den Titel erobert: „Lineshine“ führt die mit Spannung erwartete und gestern auf der ISC-Konferenz in Hamburg veröffentlichte Top-500-Liste der schnellsten Computer der Welt an.

Damit verdrängte „Lineshine“ den bisherigen Spitzenreiter „El Capitan“ des US-Energieministeriums auf den zweiten Platz.

Das derzeit schnellste Gerät steht in der südchinesischen Stadt Shenzhen und erreicht eine Dauerleistung von 2,2 Exaflops – eine Maßeinheit für die Rechenleistung eines Computers pro Sekunde. „Lineshine“ wurde ausschließlich mit in China entwickelten Prozessoren gebaut. Bisher enthielten die meisten der weltweit führenden Rechner in den USA hergestellte Chips.

Auf Platz drei und vier der Rangliste stehen zwei weitere Supercomputer aus den USA. Auf Platz fünf folgt ein deutscher Computer: der „Jupiter Booster“ vom Forschungszentrum Jülich. Er gilt damit als der schnellste Supercomputer Europas.