29.6. 9.25 Uhr
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zahlreiche Gebührenklauseln der Fluglinie Ryanair für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind unter anderem Gebühren für Check-in im Flughafen, Bordkarten, Umbuchungen und Namensänderungen. Konsumentinnen und Konsumenten können bereits bezahlte Gebühren unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern.