Urlauber sollten sich informieren
Neues Reiserecht ab 1. Juli 2018

Bei der Reise an alles gedacht ?
Durch die neue EU-Pauschalreiserichtlinie ändert sich auch das deutsche Reiserecht zum 1. Juli 2018 – nicht nur zu Gunsten der Verbraucher, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen meint.
„Kunden stellen sich ihre Reise heute oft online zusammen. Dafür war der bisherige Rechtsrahmen nicht ausgelegt“, erklärt Mona Maria Semmler, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Diese Änderungen sorgen für mehr Transparenz.“ Ein Formblatt muss Kunden zukünftig über die Art der gebuchten Reise aufklären. Neben der Pauschalreise wird die „verbundene Reiseleistung“ als neue Kategorie eingeführt. Wie bei der Pauschalreise müssen Vermittler, sofern sie Zahlungen entgegennehmen, auch hier eine eigene Insolvenzversicherung vorlegen – egal ob Reisebüro oder Onlineportal. „Die neuen Informationspflichten stärken die Rechte der Verbraucher“, so Semmler.
Bei Reisemängeln mussten Urlauber ihre Forderungen bisher innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend machen. Diese Ausschlussfrist wurde abgeschafft. Zukünftig haben Reisende zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz anzumelden. Urlauber müssen die Mängel weiterhin vor Ort anzeigen und nachweislich um Abhilfe bitten. Die Rechtsexpertin rät weiterhin, bei Reisemängeln schnellstmöglich nach Rückkehr tätig zu werden.
Eine Verschlechterung brächten die neuen Regelungen in einem anderen Bereich: Veranstalter dürfen den Preis bis zum 20. Tag vor Reiseantritt um bis zu acht Prozent erhöhen – ohne dass der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht erhält. Bisher galten fünf Prozent bis vier Monate vor Reiseantritt. Ebenfalls ungünstig: Erheblichen Leistungsänderungen muss der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Frist widersprechen – sonst gelten sie als akzeptiert.
Ein weiterer Nachteil sei: Die Buchung von Ferienhäusern oder -wohnungen als Einzelleistung sowie Tagesreisen bis 500 Euro fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Treten Mängel auf, kann es für Betroffene schwerer werden, ihre Rechte durchzusetzen. Die neuen Regelungen gelten für alle Reiseverträge, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zum Thema Reise und Urlaub unter www.verbraucherzentrale- niedersachsen.de/themen/reise- urlaub




